Förderung für neue Fenster: Vergleich KfW und BAFA

Fenster spielen eine entscheidende Rolle für die Energieeffizienz von Gebäuden. Die Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudesektor ist ein Schwerpunkt der Klimaschutzpolitik. Deshalb fördert der Staat Investitionen in neue, energieeffiziente Fenster – ob beim Neubau oder der Sanierung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten attraktive Förderprogramme für Privathaushalte. 

BAFA-Förderung für Fenster – Zielgruppe, Voraussetzungen, Förderhöhe 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel den Einbau neuer Fenster, die Dämmung der Gebäudehülle oder auch den Einbau von sommerlichem Wärmeschutz.  

Damit richtet sich die BAFA-Förderung gezielt an Immobilienbesitzer, die Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit einer spezifischen Sanierungsmaßnahme energetisch optimieren möchten. Hierfür bietet das BAFA direkte Zuschüsse an, die nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme ausgezahlt werden.  

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung für neue Fenster: 

  • Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden. Anträge für bereits laufende oder abgeschlossene Projekte werden nicht bewilligt. 

  • Das Gebäude, in dem die neuen Fenster eingebaut werden, muss älter als fünf Jahre sein. 

  • Die neuen energieeffizienten Fenster müssen einen U-Wert von 0,95 W/(m2K) oder niedriger haben. 

  • Bei der Planung und Antragstellung muss ein zertifizierter Energieeffizienzexperte (EEE) oder Energieberater eingebunden sein. 

  • Das Mindestinvestitionsvolumen muss bei 2.000 Euro brutto liegen. 

Der BAFA-Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wird die Sanierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, wird ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt. Damit beträgt die maximal mögliche Gesamtförderung für den Einbau neuer Fenster 20 %. 

Die förderfähigen Kosten für energetische Einzelmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. 

 

KfW-Förderung für Fenster – Zielgruppe, Voraussetzungen, Förderhöhe 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unterschiedliche Förderprogramme an: 

KfW Kredit Nr. 261:  
Die KfW fördert Einzelmaßnahmen wie den Fensteraustausch im Rahmen eines größeren Sanierungsprojekts. Der Kredit Nr. 261 richtet sich damit an Immobilienbesitzer, die eine Komplettsanierung planen oder ein frisch saniertes Gebäude kaufen.  

Voraussetzungen für die Förderung: 

  • Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Bei Bestandsimmobilien muss der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen. 
  • Der Antrag muss über einen Finanzierungspartner, z. B. eine Bank, gestellt werden.  
  • Bei der Planung und Antragstellung muss ein zertifizierter Energieeffizienzexperte (EEE) oder Energieberater eingebunden sein. 
  • Die neuen energieeffizienten Fenster müssen einen U-Wert von 0,95 W/(m2K) oder niedriger haben. 
  • Das Gebäude erfüllt nach der Sanierung die Anforderungen an ein „Effizienzhaus 85“ / „Effizienzhaus Denkmal“.  

Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus vergibt die KfW einen Kredit bis zum 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich profitieren Sie von einem Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % - je nach erreichtem Energieeffizienzstandard. Der Tilgungszuschuss verringert den Kreditbetrag und die Laufzeit. 

KfW Ergänzungskredit 358/359:  
Mit diesem Kredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, und der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Kredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des BAFA beantragt werden. In diesem Fall beträgt die maximale Kredithöhe 120.000 Euro je Wohneinheit. 
 

KfW Kredit Nr. 159: 
Neben Sanierungsmaßnahmen fördert die KfW auch Umbauten, die zu einem besseren Einbruchschutz beitragen. Hierzu zählen unter anderem auch Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen und Pilzkopfverriegelungen. Die maximal Kredithöhe beträgt 50.000 Euro je Wohneinheit.  
 

Fazit: Welche Förderung für Fenster passt besser zu mir? 

Ob für Sie die BAFA- oder die KfW-Förderung in Frage kommt, hängt ganz von Ihren individuellen Sanierungsplänen und finanziellen Möglichkeiten ab.  

Wenn Sie eine einzelne Maßnahme wie den Einbau neuer Fenster bzw. Fensteraustausch durchführen möchten, ist die BAFA-Förderung die bessere Wahl. Die direkte Auszahlung des Zuschusses sorgt dabei für schnelle Liquidität. 

Wenn Sie hingegen eine umfassende Sanierung Ihrer Immobilie planen, um den Energieverbrauch erheblich zu senken und einen hohen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, dann empfiehlt sich ein zinsgünstiger KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss (Rückzahlungserleichterung). 

Tipp: Lassen Sie sich von einem Energieeffizienzexperten beraten und finden Sie gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse. Auch unsere Fachberater bei TMP stehen Ihnen bei Thema Fensterförderung gerne zur Seite. 

 

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