Bei der Planung und Auswahl von Fenstern – insbesondere bodentiefen Elementen oder solchen in oberirdischen Geschossen – spielt das Thema Absturzsicherung eine wesentliche Rolle. Ein nicht ausreichend gesichertes Fenster kann ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellen – und für Bauherren wie Vermieter zugleich eine Frage der Haftung. Der folgende TMP Ratgeberartikel behandelt die Pflicht zur Absturzsicherung am Fenster, die Normen zur absturzsicheren Verglasung, alternative Lösungen wie Geländer oder Brüstung sowie wichtige Hinweise zur Planung und Montage.
Wann ist eine Absturzsicherung am Fenster Pflicht? Eigenheim vs. Vermietung
Ob eine Absturzsicherung erforderlich ist, hängt in erster Linie von der Höhe der Fensterunterkante über dem Fußboden und der Absturzhöhe nach außen ab. Entscheidend ist: Besteht die Möglichkeit, dass jemand aus dem Fenster stürzen könnte, muss eine geeignete Sicherung vorhanden sein.
Im Eigenheim
Auch im privaten Eigenheim gelten die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Absturzsicherung. Bodentiefe Fenster oder Fenster mit niedriger Brüstungshöhe müssen abgesichert werden, sobald die Absturzhöhe mehr als etwa einen Meter beträgt. Maßgeblich ist die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Da Baurecht Sache der Länder ist, gibt es hier Unterschiede, die es zu beachten gilt! In der Regel ist eine Mindestbrüstungshöhe zwischen 80 und 90 cm vorgeschrieben.
Wird diese Höhe unterschritten, muss das Fenster mit einer zusätzlichen Absturzsicherung versehen werden – etwa durch ein Geländer, eine Brüstung oder eine absturzsichere Verglasung. Auch wenn keine öffentliche Pflicht besteht, empfiehlt sich eine Sicherung grundsätzlich immer, um das Sicherheitsrisiko zu minimieren.
Bei Vermietung
Wer eine Immobilie vermietet, trägt eine erhöhte Verantwortung für die Sicherheit der Mieter. Der Vermieter muss gewährleisten, dass alle Fenster den geltenden Bau- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Fehlt eine erforderliche Absturzsicherung, kann dies im Schadensfall zu Haftungsansprüchen führen.
Besonders bei Familienwohnungen oder Objekten mit Kindern sollten bodentiefe Fenster stets mit einer geprüften Absturzsicherung ausgestattet sein. Die Investition schützt nicht nur die Bewohner, sondern auch den Eigentümer vor rechtlichen Folgen.
Absturzsichere Verglasung nach DIN 18008-4
Eine moderne und optisch dezente Lösung ist die sogenannte absturzsichere Verglasung. Sie erfüllt sowohl gestalterische als auch sicherheitstechnische Anforderungen und kann anstelle eines Geländers oder zusätzlich dazu eingesetzt werden.
Was regelt die DIN 18008-4?
Die Norm DIN 18008-4 „Glas im Bauwesen – Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen“ beschreibt, wann Glas als tragendes Bauteil zur Absturzsicherung eingesetzt werden darf. Dabei wird zwischen drei Kategorien unterschieden:
- Kategorie A: Das Glas übernimmt die vollständige Absturzsicherung, zum Beispiel bei raumhohen Fenstern ohne zusätzliches Geländer.
- Kategorie B: Das Glas wird in Kombination mit einem durchgehenden Handlauf oder Geländer verwendet.
- Kategorie C: Das Glas dient nur als Füllung oder optisches Element – die tragende Sicherung übernimmt ein anderes Bauteil.
Absturzsichernde Verglasungen müssen besonderen mechanischen Belastungen standhalten. Sie werden mit Verbundsicherheitsglas (VSG) oder Einscheibensicherheitsglas (ESG) hergestellt und sind auf Stoß- und Bruchfestigkeit geprüft. Entscheidend ist, dass das Glas selbst im Schadensfall keine scharfen Bruchkanten bildet und stabil im Rahmen verbleibt.
Vorteile für Bauherren und Planer:
- Kein zusätzliches Geländer nötig (bei Kategorie A)
- Moderne, transparente Optik
- Hohe Sicherheit durch geprüfte Glasaufbauten
- Platzsparende Lösung für schmale Fassaden oder französische Balkone
Für alle Projekte mit bodentiefen Fenstern empfiehlt TMP, frühzeitig zu prüfen, ob eine Verglasung nach DIN 18008-4 erforderlich oder sinnvoll ist. So lassen sich Sicherheitsaspekte harmonisch mit dem Design verbinden.
Welche anderen Formen der Absturzsicherung vor Fenstern gibt es?
Abhängig von der Bauweise, dem Einsatzort und dem gestalterischen Anspruch stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um den Absturzschutz zu gewährleisten. Grundsätzlich lassen sich drei Hauptformen unterscheiden:
1. Geländer
Ein klassisches Geländer vor dem Fenster ist eine bewährte Lösung, um Abstürze zuverlässig zu verhindern. Es kann aus Edelstahl, Aluminium, Glas oder Stahl gefertigt sein und wird direkt am Baukörper oder an der Fensterkonstruktion befestigt. Eine der bekanntesten Varianten ist der französische Balkon – hier werden die metallenen Gitterstäbe direkt in der tragenden Wand befestigt.
Wichtig ist, dass das Geländer:
- stabil mit der Wand oder dem Fensterrahmen verbunden ist,
- eine Mindesthöhe von 90 cm (bis 12 m Absturzhöhe) bzw. 110 cm (ab 12 m) aufweist,
- keine gefährlichen Zwischenräume oder horizontale Elemente hat, die Kinder zum Klettern animieren.
2. Feste Brüstung
Eine Brüstung ist keine separate Absturzsicherung, sondern Teil der baulichen Gestaltung. Sie beschreibt den geschlossenen Wandabschnitt unterhalb eines Fensters. Ist die Brüstung ausreichend hoch, ersetzt sie andere Sicherungselemente vollständig.
In der modernen Architektur wird häufig auf niedrige Brüstungen oder bodentiefe Fenster gesetzt – in solchen Fällen muss der fehlende Wandanteil zwingend durch eine der beiden zuvor genannten Sicherungsarten kompensiert werden.
3. Kombinationen
In der Praxis werden häufig Kombinationen eingesetzt, zum Beispiel eine absturzsichere Verglasung mit einem Geländer oder Brüstungen mit Glasaufsatz. Durch die Kombinationsmöglichkeiten können individuelle Bedürfnisse optimal abgedeckt werden, etwa maximale Absturzsicherung verbunden mit einer offenen, lichtdurchfluteten Gestaltung.
Planung und Montage: Sicherheit von Anfang an
Eine Absturzsicherung ist nur dann wirksam, wenn sie korrekt geplant, fachgerecht montiert und regelmäßig geprüft wird. TMP empfiehlt daher, das Thema frühzeitig in die Fensterplanung einzubeziehen.
In der Planungsphase
- Absturzhöhe prüfen: Liegt die potenzielle Fallhöhe über einem Meter, ist eine Sicherung erforderlich.
- Konstruktion festlegen: Wird eine Verglasung nach DIN 18008-4, ein Geländer oder eine Brüstung eingesetzt?
- Baurechtliche Vorgaben berücksichtigen: Je nach Bundesland können unterschiedliche Höhen und Anforderungen gelten.
- Verantwortlichkeiten klären: Wer plant, montiert und prüft die Absturzsicherung? Die Zuständigkeit sollte dokumentiert sein, um spätere Haftungsfragen zu vermeiden.
Während der Montage
- Absturzsichernde Elemente dürfen nicht verändert oder falsch befestigt werden. Schon kleine Abweichungen vom geprüften System können die Funktion beeinträchtigen.
- Alle Befestigungen müssen tragfähig und korrosionsbeständig sein.
- Nach der Montage sollte eine Sicht- und Funktionsprüfung erfolgen, um eventuelle Schwachstellen zu erkennen.
Nach der Montage
- Eine regelmäßige Kontrolle der Befestigungen und Dichtungen erhöht die Lebensdauer und Funktionssicherheit.
- Bei Vermietungen sollten Inspektionen dokumentiert werden – das reduziert die Haftungsrisiken im Schadensfall.
Fazit: Sicherheit ist planbar
Absturzsicherungen an Fenstern sind ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Bauplanung. Sie schützen Menschenleben, vermeiden Unfälle und sichern Eigentümer wie Vermieter rechtlich ab. Ob absturzsichere Verglasung, Geländer oder Kombinationen – entscheidend ist, dass die gewählte Lösung den baurechtlichen Anforderungen entspricht und fachgerecht ausgeführt wird.
TMP unterstützt Sie dabei, Sicherheit und Design optimal zu verbinden. Mit geprüften Systemen, hochwertigen Materialien und professioneller Beratung sorgen wir dafür, dass Ihre Fenster nicht nur schön, sondern auch sicher sind.